Rechte in Europa
Die Erweiterung der EU auf Länder des Ostblocks hat für die PERRY RHODAN-Redaktion neue Probleme geschaffen. Nicht nur besteht die Aufgabe, die Herausgabe einer ungarischen Ausgabe voranzutreiben (glaubhaften Infos zufolge startet im November die Serie »PERRY RHODAN – skünzürü a üniversü« in einem ungarischen Kleinverlag, beginnend mit Heft 1, »Poshodgarad STARDUŠT«), sondern die Osterweiterung zwingt die Rechtsabteilung des Verlages dazu, auch für die restlichen Länder Europas die Markenrechte an PERRY RHODAN und verwandten Prozessen zu sichern.
Wer erinnert sich nicht an den Prozess gegen einen französischen Verlag, der mit »Atlantis« eine Duschseife herausgebracht hat, die von einem weißhaarigen Mann (!) beworben wurde. Hier sind Einsatzmöglichkeiten für den Verlag gegeben, die man sonst nicht erwartet hätte.
Und der Gewinn aus diesen Prozessen fließt in die prall gefüllte »Kriegskasse« der PERRY RHODAN-Redaktion. Aus dieser Kasse werden dann Cons organisiert, Fanzines unterstützt und Lesestunden in Schulen und Kindergärten für die Autoren organisiert.[1]
Durch die fanische Presse ging der Prozess gegen einen slowenischen Verlag, der mit »Pry Roden« eine SF-Serie starten wollte. Griechenland hat seine Klagewelle wegen »Tψifflor« schon hinter sich hat – ebenso wie die nordeuropäische Möbelkette, die mit »Stardøst« eine Matratze bewerben wollte.
Doch die nächsten Ziele sind ausgemacht: Der Figurenhersteller »Bully«, der mit seiner Serie von Figuren aus Plastik für Bauernhöhe nun umgestiegen ist auf Ritterfiguren – was mich nicht nur persönlich ärgert, sondern sicher auch einen Zusammenhang zum Atlantis-Zyklus und den Zeitabenteuern herstellen lässt, die natürlich geschützt sind. Die erneute Ausstrahlung der »Perry Mason«-Fernsehserie bei RTL 2 konnte gestoppt werden.
Aber damit ist noch lange nicht alles erledigt. »Flipper« als Realserie ließ ich mir gefallen – aber wann klagt endlich jemand zugunsten PERRY RHODANS gegen die unsägliche Zeichentrickserie?
- ↑ Damit ist nicht gemeint, dass die Autoren selbst diese Institutionen besuchen – hier geht es um Besuche. Die Autoren dürfen nachher sofort heim, die Kinder nicht.